1 - BEMERKUNGEN ZUR AUSSCHREIBUNG

Situation

Hier wird die Situation beschrieben, in welcher der Brief zu versenden ist. Die beschriebene Situation muss also mit der tatsächlichen Situation des Verwendens übereinstimmen. Die im Musterbrief enthaltenen Beispiele von Sachverhalten sind durch den tatsächlichen Sachverhalt des Verwenders zu ersetzen.

Der Unternehmer erkennt Unklarheiten oder Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen während er sein Angebot anfertigt und möchte dies mit dem Bauherren klären.

Kommentar

Hier werden Erläuterungen gegeben, welche die Situation und die Regelungen der Norm SIA 118 betreffen. Die Gültigkeit der Norm SIA 118 muss im Vertrag vereinbart sein.

Bereits während der Ausschreibungsphase, also wenn noch gar kein Vertrag abgeschlossen wurde, verpflichtet die Norm SIA 118 und das allgemeine Recht den Unternehmer als Bieter, Unstimmigkeiten, welche er in der Ausschreibung erkennt, dem Bauherrn anzuzeigen. Ist dem Bieter in der Ausschreibung etwas unklar oder braucht er für sein Angebot weitere Angaben, so hat er diese vom Bauherrn zu verlangen. Der Bauherr muss gemäss Art. 15 Abs. 2 Norm SIA 118 die verlangten Angaben allen Bietern schriftlich mitteilen.

Vorausgesetzt der Bauherr ist fachkundig oder wird fachkundig vertreten, muss ein Bieter eine Ausschreibung nicht prüfen, da er gemäss Art. 8 Abs. 3 Norm SIA 118 davon ausgehen kann, dass er in das Leistungsverzeichnis nur noch seine Preise eintragen muss. Fehler, die der Bieter erkennt, muss er aber mitteilen. Dies ergibt sich aus der vorvertraglichen Treue- und Aufklärungspflicht.

Achtung

Hier stehen nützliche Hinweise, welche in der Situation ergänzend zu berücksichtigen sein können.

Bei einem privaten, nicht sachverständigen Bauherrn, der auch nicht durch eine sachverständige Bauleitung vertreten wird, muss der Unternehmer die Ausschreibung, und später, wenn ein Vertrag zustande kommt, auch die Ausführungsunterlagen und den Baugrund gemäss Art. 25 Abs. 3 Norm SIA 118 prüfen.

Hier wird auf Artikel der Norm SIA 118 und des OR verwiesen.

Art. 8 Abs. 3, Art. 15 Abs. 2, Art. 25 Abs. 3 Norm SIA 118